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Grundlagen

Nahrungsergänzungsmittel sind Lebensmittel

Der rechtliche Unterschied zu Arzneimitteln ist groß — und er erklärt, warum auf Packungen bestimmte Sätze stehen und andere fehlen.

Die rechtliche Einordnung

Nahrungsergänzungsmittel sind Lebensmittel. Sie unterliegen der Nahrungsergänzungsmittelverordnung und der Lebensmittelinformationsverordnung, nicht dem Arzneimittelgesetz.

Daraus folgt: Sie durchlaufen kein Zulassungsverfahren wie Arzneimittel. Der Hersteller ist dafür verantwortlich, dass das Produkt sicher und richtig gekennzeichnet ist.

Warum keine Wirkversprechen stehen

Gesundheitsbezogene Angaben sind in der EU nur zulässig, wenn sie nach der Health-Claims-Verordnung zugelassen und in der EU-Liste geführt sind. Aussagen über die Heilung, Linderung oder Verhütung von Krankheiten sind bei Lebensmitteln generell verboten.

Wenn auf einer Packung also auffällig wenig über Wirkungen steht, ist das kein Mangel an Selbstbewusstsein, sondern geltendes Recht.

Der Pflichthinweis

Auf jedem Nahrungsergänzungsmittel steht, dass es kein Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung sowie eine gesunde Lebensweise ist. Auch dieser Satz ist gesetzlich vorgeschrieben.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine ärztliche oder pharmazeutische Beratung.

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