Rechtliches
Erklärung zur Barrierefreiheit
Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für den elektronischen Geschäftsverkehr. Hier steht, was bereits umgesetzt ist und woran wir arbeiten.
Bereits umgesetzt
- Sprungmarke zum Hauptinhalt für Tastatur- und Screenreader-Nutzung
- Durchgehend sichtbarer Fokusrahmen, der nicht entfernt wird
- Semantische Gliederung mit Überschriftenebenen und Landmarken
- Alternativtexte für alle inhaltstragenden Bilder
- Beschriftete Formularfelder, auch wenn das Label optisch ausgeblendet ist
- Berücksichtigung von
prefers-reduced-motion: Bewegung wird abgeschaltet - Skalierbare Schriftgrößen in relativen Einheiten
- Bedienbarkeit auf Mobiltelefon, Tablet und Desktop
Noch nicht abgeschlossen
- Vollständige Prüfung der Farbkontraste nach WCAG 2.1 AA
- Test mit Screenreadern (NVDA, JAWS, VoiceOver)
- Barrierefreiheit des Checkouts und der Zahlungsstrecke
- Barrierefreie Aufbereitung der Dokumente im Downloadbereich
- Prüfung durch eine externe Fachstelle
Rückmeldung
Wenn Ihnen eine Barriere auffällt, schreiben Sie uns bitte an info@germapharm.deBeschreiben Sie möglichst genau, welche Seite betroffen ist und welches Hilfsmittel Sie verwenden.
