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Rechtliches

Erklärung zur Barrierefreiheit

Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für den elektronischen Geschäftsverkehr. Hier steht, was bereits umgesetzt ist und woran wir arbeiten.

Bereits umgesetzt

  • Sprungmarke zum Hauptinhalt für Tastatur- und Screenreader-Nutzung
  • Durchgehend sichtbarer Fokusrahmen, der nicht entfernt wird
  • Semantische Gliederung mit Überschriftenebenen und Landmarken
  • Alternativtexte für alle inhaltstragenden Bilder
  • Beschriftete Formularfelder, auch wenn das Label optisch ausgeblendet ist
  • Berücksichtigung von prefers-reduced-motion: Bewegung wird abgeschaltet
  • Skalierbare Schriftgrößen in relativen Einheiten
  • Bedienbarkeit auf Mobiltelefon, Tablet und Desktop

Noch nicht abgeschlossen

  • Vollständige Prüfung der Farbkontraste nach WCAG 2.1 AA
  • Test mit Screenreadern (NVDA, JAWS, VoiceOver)
  • Barrierefreiheit des Checkouts und der Zahlungsstrecke
  • Barrierefreie Aufbereitung der Dokumente im Downloadbereich
  • Prüfung durch eine externe Fachstelle

Rückmeldung

Wenn Ihnen eine Barriere auffällt, schreiben Sie uns bitte an info@germapharm.deBeschreiben Sie möglichst genau, welche Seite betroffen ist und welches Hilfsmittel Sie verwenden.

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