Qualität
Sechs Schritte bis zur Freigabe.
Qualität ist bei Nahrungsergänzungsmitteln keine Frage der Formulierung, sondern der Dokumentation. Hier steht, wie wir vorgehen.


01
Rohstoffauswahl
Für jeden Rohstoff liegt eine Spezifikation vor. Lieferant, Herkunft und Reinheitsanforderungen sind dokumentiert.

02
Rezepturfestlegung
Die Rezeptur wird schriftlich festgelegt. Änderungen erzeugen eine neue Version mit eigener Freigabe.

03
Herstellung
Die Produktion erfolgt chargenweise. Jede Charge erhält eine eigene Nummer und ein Produktionsdatum.

04
Analyse
Je Charge werden die vereinbarten Parameter geprüft. Das Ergebnis wird als Analysezertifikat abgelegt.

05
Chargenfreigabe
Erst nach bestandener Prüfung wird die Charge freigegeben. Verantwortliche Person und Datum werden festgehalten.

06
Fachliche und rechtliche Freigabe
Produktangaben durchlaufen zwei getrennte Prüfungen, bevor sie öffentlich erscheinen: eine fachliche und eine rechtliche.
Chargenbezogene Rückverfolgung
Chargennummer und Mindesthaltbarkeitsdatum sind keine festen Produkteigenschaften, sondern gehören zur jeweiligen Charge. Wir führen sie deshalb in einem eigenen Datensatz mit Produktionsdatum, verfügbarer Menge, Lagerort, Prüfstatus und Analysezertifikat.
Ausgeliefert wird nach dem FEFO-Prinzip — First Expired, First Out. Die Charge mit dem frühesten Mindesthaltbarkeitsdatum verlässt zuerst das Lager.
Analysezertifikate
Analysezertifikate und Chargendokumente sind vertraulich. Sie stehen freigeschalteten Fachkunden im geschützten Downloadbereich zur Verfügung und sind über öffentliche Adressen nicht abrufbar.
Herstellung und Deklaration
Wo ein Herstellernachweis hinterlegt und freigegeben ist, erscheint auf der Produktseite die Angabe „Hergestellt in Deutschland“. Ohne Nachweis bleibt das Feld leer — auch keine pauschale Aussage auf dieser Seite.
Alle Zutaten sind auf dem Etikett genannt; die wertgebenden Mengen je Tagesdosis sind angegeben.
Was wir nicht tun
Wir erfinden keine Zertifizierungen, keine Analyseergebnisse und keine Prüfsiegel. Wo ein Nachweis fehlt, steht keine Aussage — und nicht eine vorsichtig formulierte Andeutung.
